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FlightGuard24

Sonderfall: Streik

Flug wegen Streik ausgefallen? Entschädigung oft ausgeschlossen. Ausnahmen möglich. Kostenlose Prüfung Ihres Einzelfalls.

Im Streikfall stehen Fluggästen für gewöhnlich keine Entschädigungen zu. Die Fluggesellschaft ist allerdings verpflichtet, sich um Ersatzflüge zu kümmern. Bei einem streikbedingten Flugausfall können Sie den Flug außerdem selbst stornieren oder ohne zusätzliche Kosten umbuchen.

Ab 2 Stunden Verspätung dürfen Sie zudem die Versorgungsleistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen.

Ausnahme: der „wilde Streik“

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggästen unter bestimmten Umständen auch bei streikbedingten Verspätungen und Ausfällen eine Entschädigung zustehen kann, nämlich dann, wenn die Arbeitsniederlegung tariflich unerlaubt war, wie bei den sogenannten „wilden Streiks“ von TUIfly-Mitarbeitern im Herbst 2016. Hier entscheidet jedoch der Einzelfall.

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Unverbindlich, ohne Vorabkosten und bis zu 3 Jahre rückwirkend.

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Häufige Fragen

Steht bei Streik eine EU261-Entschädigung zu?

In der Regel nicht, wenn der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Ausnahmen sind streitig.

Was ist mit wilden oder unerlaubten Streiks?

Bei bestimmten Arten von Arbeitsniederlegungen kann ein Anspruch diskutiert werden. Einzelfallprüfung nötig.

Muss die Airline trotzdem helfen?

Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen können unabhängig von der Pauschale anfallen.

Kann ich den Flug kostenlos stornieren?

Unter Umständen ja, wenn der Ausfall streikbedingt war. Prüfen Sie Ihre Optionen.

Wie prüfe ich meinen Fall?

Flugnummer und Datum eingeben, wir bewerten unverbindlich.