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Mir wurde die Beförderung verweigert

Boarding verweigert oder überbucht? Unfreiwillige Nichtbeförderung kann sofortige Entschädigung nach EU261 auslösen. Jetzt prüfen.

Nichtbeförderung bedeutet: Sie haben ein gültiges Ticket, sind rechtzeitig eingecheckt, und trotzdem lässt die Airline Sie nicht an Bord. Häufigste Ursache ist Überbuchung. Die Fluggesellschaft verkauft mehr Plätze, als im Flugzeug verfügbar sind, weil sie davon ausgeht, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Wenn doch alle kommen, muss jemand zurückbleiben.

Freiwillig oder unfreiwillig: der Unterschied zählt

  • Freiwillige Nichtbeförderung: Die Airline sucht Freiwillige, die gegen eine Vergütung (Gutschein, Hotel, Umbuchung) auf den Flug verzichten.
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung: Sie werden gegen Ihren Willen nicht mitgenommen, etwa weil keine Freiwilligen gefunden wurden.

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung können Sie unter EU261 oft sofort eine pauschale Entschädigung verlangen, je nach Streckenlänge 250 €, 400 € oder 600 € pro Person. Zusätzlich haben Sie in der Regel Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf Ersatzbeförderung zum Endziel. Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls Hotel können ebenfalls anfallen.

Wer freiwillig auf den Flug verzichtet, verhandelt in der Regel direkt mit der Airline über Gutscheine, Umbuchungen oder Bares und verzichtet dabei häufig auf die EU261-Pauschale. Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt zu verstehen, und prüfen Sie, ob die angebotene Vergütung Ihre tatsächlichen Nachteile abdeckt.

Voraussetzung: rechtzeitiger Check-in

Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass Sie rechtzeitig eingecheckt waren, in der Regel spätestens zum angegebenen Check-in-Schließungstermin, je nach Airline oft 40 bis 60 Minuten vor Abflug. Bewahren Sie Boarding-Pass, Check-in-Bestätigung und alle Schriftstücke der Airline auf.

Auch bei Überbuchung gelten die üblichen Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände. Reines Overbooking ist jedoch kein solcher Umstand. Wurden Sie am Gate zurückgewiesen, könnte Ihr Anspruch bestehen, auch wenn die Airline zunächst nur einen Gutschein anbietet.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen freiwillig und unfreiwillig?

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung kann die EU261-Pauschale fällig werden; freiwillige Absprachen ersetzen sie oft.

Muss ich rechtzeitig eingecheckt sein?

Ja, ohne rechtzeitigen Check-in kann die Beförderungspflicht entfallen.

Welche Beträge sind bei Überbuchung möglich?

Je nach Strecke können 250 €, 400 € oder 600 € pro Person in Betracht kommen.

Kann ich zusätzlich Erstattung verlangen?

In der Regel haben Sie Wahlrecht zwischen Erstattung, Ersatzbeförderung und ggf. Entschädigung. Einzelfallprüfung nötig.

Was tun, wenn nur ein Gutschein angeboten wird?

Dokumentieren Sie alles schriftlich, wir prüfen, ob ein Anspruch auf die gesetzliche Pauschale bestehen könnte.